Für Eigentümer

Grundstück verkaufen

Beim Grundstück entscheidet nicht der Zustand über den Preis, sondern das Baurecht. Was gebaut werden darf, bestimmt, wer mitbietet.

Zwei benachbarte Grundstücke gleicher Größe können sich im Wert um ein Vielfaches unterscheiden – je nachdem, ob sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich.

Bevor über einen Preis gesprochen wird, muss deshalb geklärt sein, was auf dem Grundstück entstehen darf.

Bebaubarkeit klären

Auskunft gibt die Gemeinde beziehungsweise das Bauamt des Landratsamts. Existiert ein Bebauungsplan, ergeben sich Art und Maß der Nutzung direkt daraus. Fehlt er, richtet sich die Zulässigkeit nach der Umgebungsbebauung.

Wo Unsicherheit besteht, ist eine Bauvoranfrage das richtige Mittel. Sie kostet eine Gebühr, schafft aber Klarheit – und ein Grundstück mit positivem Bauvorbescheid verkauft sich spürbar leichter.

Bodenrichtwert ist ein Anhaltspunkt, kein Preis

Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses beschreibt einen durchschnittlichen Lagewert je Quadratmeter. Zuschnitt, Erschließung, Baulasten und Altlasten können davon deutlich nach oben oder unten abweichen lassen.

So gehe ich vor

Wertermittlung

Ich sehe mir die Immobilie vor Ort an und ermittle den Marktwert anhand anerkannter Verfahren und der tatsächlichen Verkaufspreise in der Region – nicht anhand von Angebotspreisen aus Portalen.

Unterlagen beschaffen

Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Energieausweis: Ich fordere an, was fehlt, und prüfe, was vorhanden ist. Sie tragen nur die Amtsgebühren.

Vermarktung

Exposé, Fotos und Veröffentlichung auf den Portalen sowie hier auf der Website. Auf Wunsch auch diskret, ohne öffentliche Anzeige.

Besichtigungen

Ausschließlich Einzeltermine mit qualifizierten Interessenten, auf Wunsch komplett in Ihrer Abwesenheit. Sie bekommen nach jedem Termin eine Rückmeldung.

Finanzierungsnachweis

Bevor es zum Notar geht, verlange ich eine schriftliche Finanzierungsbestätigung einer Bank oder einen Eigenkapitalnachweis. Das verhindert geplatzte Kaufverträge.

Notartermin und Übergabe

Ich bereite den Kaufvertragsentwurf mit dem Notar vor, begleite den Termin und übergebe die Immobilie mit Protokoll und Zählerständen.

Diese Unterlagen werden gebraucht

Was fehlt, fordere ich bei den Ämtern an. Sie tragen dabei nur die tatsächlichen Gebühren, nicht meine Arbeitszeit.

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte mit Grundstücksgrenzen
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Auskunft zum Bebauungsplan
  • Nachweis der Erschließung
  • Falls vorhanden: Bodengutachten, Altlastenauskunft

Häufige Fragen

Muss ich Altlasten offenlegen?
Ja. Wer einen bekannten Mangel verschweigt, haftet dafür auch dann, wenn im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Arglist lässt sich vertraglich nicht ausschließen.
Was ist mit einem Grundstück, auf dem noch ein Gebäude steht?
Das kommt in der Region häufig vor. Entscheidend ist, ob der Abriss die Bebaubarkeit verbessert oder ob die Bestandsimmobilie erhaltenswert ist. Die Abrisskosten mindern den erzielbaren Preis und gehören offen kalkuliert.