Für Eigentümer

Wohnung vermieten

Die Auswahl des Mieters entscheidet über die nächsten Jahre. Alles andere ist Formsache – wenn die Formsache stimmt.

Ein Mietverhältnis lässt sich schnell begründen und nur schwer wieder beenden. Der Aufwand, den Sie vorne in die Auswahl stecken, spart Ihnen hinten ein Vielfaches.

Ebenso wichtig ist das Übergabeprotokoll: Was dort nicht steht, lässt sich beim Auszug kaum noch durchsetzen.

Was Sie fragen dürfen – und was nicht

Zulässig sind Fragen nach Einkommen, Beruf, Zahl der einziehenden Personen und bestehenden Mietschulden. Eine Selbstauskunft und eine Bonitätsauskunft sind üblich.

Unzulässig sind Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit oder Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis. Falsche Antworten darauf berechtigen später nicht zur Kündigung.

So gehe ich vor

Mietpreis einordnen

Ich ermittle die ortsübliche Vergleichsmiete und ordne ein, was sich am Markt tatsächlich erzielen lässt.

Unterlagen und Energieausweis

Der Energieausweis ist auch bei Vermietung Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Fehlt er, kümmere ich mich darum.

Vermarktung und Auswahl

Anzeige, Besichtigungen und Vorauswahl. Bonität und Selbstauskunft prüfe ich, bevor ich Ihnen jemanden vorschlage.

Mietvertrag und Übergabe

Rechtssicherer Mietvertrag, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos. Auf Wunsch übernehme ich anschließend die laufende Verwaltung.

Diese Unterlagen werden gebraucht

Was fehlt, fordere ich bei den Ämtern an. Sie tragen dabei nur die tatsächlichen Gebühren, nicht meine Arbeitszeit.

  • Energieausweis
  • Grundriss und Wohnflächenberechnung
  • Aktuelle Nebenkostenaufstellung
  • Bei Eigentumswohnungen: Hausordnung

Häufige Fragen

Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung?
Der Auftraggeber. Nach dem Bestellerprinzip zahlt derjenige, der den Makler beauftragt hat – bei einer Vermietung ist das in aller Regel der Eigentümer.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten. Der Mieter darf sie in drei Raten zahlen, die erste zu Mietbeginn.