Immobilien-ABC · Buchstabe B
Berufshaftpflicht
Versicherung für Vermögensschäden aus beruflicher Tätigkeit im Immobilienbereich
Berufshaftpflicht bezeichnet eine Versicherung, die Schäden aus der beruflichen Tätigkeit abdeckt. Für Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständige ist sie gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Schadensersatzansprüchen aus Beratungsfehlern oder Pflichtverletzungen.
Pflichtversicherung
Immobilienmakler: Nach § 34c GewO gesetzlich vorgeschrieben. Verwalter: Nach WEG-Reform seit 2022 Pflicht für WEG-Verwalter. Sachverständige: Bei Gerichtsgutachten vorgeschrieben. Architekten und Ingenieure: Pflicht nach Berufsordnung.
Versicherungsumfang
Vermögensschäden: Fehlerhafte Beratung, versäumte Fristen. Personen- und Sachschäden: Bei Besichtigungen oder Verwaltung. Schlüsselverlust: Häufig mit eingeschlossen. Abwehr unberechtigter Ansprüche: Rechtschutzfunktion.
Deckungssummen
Mindestdeckung gesetzlich vorgeschrieben. Höhere Deckungssummen für große Objekte empfohlen. Jahreshöchstleistung und Selbstbeteiligung beachten. Kosten als Betriebsausgabe absetzbar.
Siehe auch: Makler , Verwalter , Sachverständiger